Chargebacks sind Rückbelastungen von Kartentransaktionen, die entstehen, weil ein Karteninhaber oder seine Bank mit einer Transaktion nicht einverstanden sind. Die Gründe für entsprechende Widersprüche sind vielfältig und können beispielsweise auftreten aufgrund von "Non-delivery of goods" (Ware nicht geliefert), "Credit not processed" (nicht ausgeführte Gutschrift), "Item not as described" (Ware entspricht nicht der Beschreibung) oder weil der Karteninhaber eine legitime Transaktion nicht zuordnen konnte („Cardholder does not recognize“). Am häufigsten kommt es jedoch zu Chargebacks aufgrund von Kartenmissbrauch, insbesondere im E-Commerce.
Im Falle eines Chargebacks veranlasst der Kartenherausgeber die Rückabwicklung des ursprünglich eingezogenen Betrags. Der betroffene Händler hat daraufhin das Recht, den Fall zu prüfen und der Rückabwicklung zu widersprechen. Da die Rückabwicklung grundsätzlich zu Lasten des Händlers geht, hat dieser Interesse daran, Chargebacks zu vermeiden und Kosten zu minimieren, die durch Chargebacks entstehen können, z.B.:
- direkte Verluste aus Chargebacks,
- erhöhte Personalkosten für die Kundenbetreuung und die Bearbeitung von Widersprüchen,
- Investitions- und Systemkosten im Zusammenhang mit der Chargeback-Bearbeitung oder
- Gebühren und Strafen der Kartenorganisationen (MasterCard und Visa).
Um für einen Händler geeignete Maßnahmen zur Prävention von Chargebacks zu ermitteln, ist es unerlässlich, das Geschäftsmodell und die damit verbundenen Chargeback-Muster und sonstigen Betrugsrisiken zu analysieren und individuell mit dem Händler zu bewerten. Neben [Betrugsabwehrmaßnahmen] kann z.B. auch die [dynamische Kennzeichnung von Transaktionen] unnötige Rückbelastungen von legitimen Transaktionen reduzieren. Sollte es dennoch zu Chargebacks kommen, erlaubt die Deutsche Card Services eine schnelle und einfache Bearbeitung dank online-basierter Hilfsmittel.