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Betrugsabwehr im Distanzgeschäft
Kartenprüfnummer bei Visa und Master Card im oder neben dem Unterschriftenfeld auf der Kartenrückseite, bei American Express neben der Kartennummer auf der Vorderseite der Karte

Die Abfrage der Kartenprüfnummer („Card Validation Code 2“ bzw. „CVC2“ bei MasterCard und „Card Verification Value 2“ bzw. „CVV2“ bei Visa) ist eine Mindestanforderung zur Verbesserung der Sicherheit von Transaktionen im Distanzgeschäft.  Sie gilt als grundlegender Nachweis, dass eine Karte bei der Durchführung der Transaktion vorliegt Die Kartenprüfnummer ist ein Sicherheitsmerkmal in Form einer auf den Karten befindlichen Ziffernfolge.

Deutlich mehr Sicherheit bietet das 3-D-Secure-Verfahren, das auch als Verified by Visa und MasterCard SecureCode bekannt ist. Ähnlich zur PIN-Eingabe im stationären Handel oder am Geldautomaten wird mit 3-D Secure überprüft, ob die Karte vom rechtmäßigen Inhaber verwendet wird. Hierbei wird ein spezielles Passwort für den Online-Einsatz genutzt, dass der Karteninhaber bei seinem kartenausgebenden Institut hinterlegt hat.

Auch wenn 3-D Secure derzeit noch nicht von allen Banken angeboten wird, lohnt sich der Einsatz für Händler, denn sie sind von der Haftung für Rückbelastungen mit der Begründung, eine Transaktion sei nicht vom rechtmäßigen Karteninhaber veranlasst worden, auch dann befreit, wenn sie 3-D Secure nutzen wollen, eine entsprechende Authentifizierung aber nicht stattfindet, da Karteninhaber oder Herausgeber der Karte nicht am 3-D-Secure-Verfahren teilnehmen. .

Weitere Informationen zur Kartenprüfnummer und 3-D Secure finden sie [hier].

 
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Film: Risiken im Kartenakzeptanzgeschäft